Möglichkeiten der finanziellen
Unterstützung für angehende Pflegefachkräfte

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Für Studierende der Gesundheits- und Krankenpflege im ersten und zweiten Bildungsweg stehen unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Verfügung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur finanziellen Unterstützung. Zu den häufigsten Möglichkeiten zählen:

Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss

Angehende Pflegekräfte werden durch den seit September 2022 bestehenden „zweckgebundenen Pflegezuschuss“ finanziell unterstützt. Der Ausbildungszuschuss beträgt derzeit 658,40 Euro netto pro Monat und steht allen Pflege-Studierenden im ersten Bildungsweg zur Verfügung. Damit stellt er einen zusätzlichen Motivationsfaktor für das Bachelorstudium Gesundheits- & Krankenpflege an der FH Salzburg dar.

FAQs zum Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss

Wer erhält den Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss?

Den Zweckzuschuss in Höhe von derzeit 658,40 Euro pro Monat erhalten alle Studierende des Studiengangs für die gesamte Studiendauer, sofern sie keine Leistung zur materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen. Der Zweckzuschuss ist steuerfrei.

Studierende im Bachelor Gesundheits- & Krankenpflege erhalten den Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums. Das ergibt über drei Jahre 23.702,40 Euro (12 Monate à 658,40 Euro pro Jahr über 3 Jahre).

Zu Studienbeginn tragen Studierende ihre Kontodaten selbstständig im Studien-Support-System der FH Salzburg (FHSyS) ein. Anschließend erfolgt die Auszahlung über die FH Salzburg automatisch jeweils am Monatsende.

Pflegestipendium

Für arbeitslose oder karenzierte Personen, die eine Ausbildung in der Pflege beginnen möchten, gibt es das Pflegestipendium. Es dient der Existenzsicherung während der Ausbildung in bestimmten Pflegeberufen und wird in Form eines jährlich festgelegten Tagsatzes ausbezahlt (derzeit rund 55,01 Euro pro Tag).
Weitere Informationen: Pflegestipendium (AMS)

Selbsterhalterstipendium

Eine besondere Form der Studienbeihilfe ist das Selbsterhalterstipendium. Es richtet sich an Studierende, die sich vor dem Bezug der Studienbeihilfe mindestens vier Jahre durch ein eigenes Einkommen von mindestens 11.000 Euro jährlich selbst erhalten haben. Informationen und Antrag: Studium & Beruf (stipendium.at)

PGS Arbeitsstiftung

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, stehen Studierenden der Gesundheits- und Krankenpflege im ersten und zweiten Bildungsweg zusätzlich weitere Fördermöglichkeiten offen, je nach individuellem Werdegang. Die Ausbildungsberatung für Pflege-, Gesundheits- & Sozialberufe Salzburg (PGS) fungiert dabei als zentrale Anlaufstelle. Neben Stipendien und Arbeitsstiftung gibt es weitere Unterstützungsangebote und Förderungen, die am besten in einem persönlichen, kostenlosen Beratungsgespräch geklärt werden. So lässt sich konkret feststellen, welche Optionen infrage kommen und wie die bestmögliche finanzielle Unterstützung genutzt werden kann.