Zugangsvoraussetzungen
Bewerber*innen für den Bachelorstudiengang Gesundheits- & Krankenpflege können die Zugangsvoraussetzungen auf folgende Weise erfüllen:
Allgemeine Hochschulreife (z. B. Matura oder deutsche Hochschulreife)
- Österreichische Vorbildung (Reifeprüfungszeugnis/Matura)
- Deutsche Vorbildung (Abitur oder fachgebundene Hochschulreife)
- EU-weite bzw. internationale Vorbildung
Seit dem Studienjahr 2022/23 können Studierende aus sechs Vertiefungen wählen und sich schon während des Studiums gezielt spezialisieren. Über alle Semester hinweg werden Inhalte zum gewählten Schwerpunkt sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt. So gewinnen Studierende einen fundierten und zugleich praxisnahen Einblick in das jeweilige Berufsfeld. Ein Wechsel der Vertiefung ist nach Rücksprache möglich.
Studieren ohne Matura oder deutsche Hochschulreife
a) Studienberechtigungsprüfung (SBP)
Der Studiengang Gesundheits- & Krankenpflege ist der Studienrichtungsgruppe „Medizinische und veterinärmedizinische Studien“ zugeordnet. An der FH Salzburg umfasst die Studienberechtigungsprüfung in dieser Studienrichtungsgruppe:
Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Biologie, zwei Wahlfächer (aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs)
Allgemeine Informationen zu Ablauf, Voraussetzungen und Zulassungsprozess sind bei der FH Salzburg nachzulesen.
b) Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
Ein Zugang ist auch über eine berufliche Qualifikation möglich (z. B. facheinschlägiger Lehrabschluss oder berufsbildende mittlere Schule). Informationen zu Ablauf, Voraussetzungen und Zulassungsprozess sind bei der FH Salzburg verfügbar.
Als einschlägige berufliche Qualifikation für den Bachelor Gesundheits- & Krankenpflege gelten beispielsweise:
- Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinder- und Jugendlichenpflege
- Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst
- Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum **Sozialfachbetreuer*in**
- Berufsberechtigung in der Pflegefachassistenz
In diesen Fällen sind Zusatzprüfungen in Deutsch und Englisch 2 zu absolvieren und vor Eintritt in das 2. Studienjahr nachzuweisen.
Pflegefachassistent*innen können ins 3. Semester aufgenommen werden, wenn mindestens 80 % der Inhalte sowie das gesamte Praktikum des 1. Semesters nachgewiesen werden. Für den Kompetenzerwerb bietet das BFI Salzburg einen berufsbegleitenden Lehrgang an („Von der Pflegefachassistenz zum Bachelor“).
- Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz
- Bei Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz sind Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch 2 und Biologie zu absolvieren und vor Eintritt in das 2. Studienjahr nachzuweisen.
- Lehrabschluss Augenoptiker*in, Bandagist*in, Drogist*in, Masseur*in, Orthopädietechniker*in
- Bei Lehrabschlüssen wie Augenoptiker*in, Bandagist*in, Drogist*in, Masseur*in, Orthopädietechniker*in sind ebenfalls Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch 2 und Biologie erforderlich (Nachweis vor Eintritt in das 2. Studienjahr).
- Fachschule für Sozialbetreuungsberufe (2- oder 3-jährig)
- Auch hier sind Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch 2 und Biologie zu absolvieren (Nachweis vor Eintritt in das 2. Studienjahr).
c) Deutsche Fachhochschulreife
Auch die deutsche Fachhochschulreife in den Bereichen „Gesundheit“ oder „Sozialwesen“ kann als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden, wenn zusätzlich eine einschlägige berufliche Qualifikation vorliegt.
In diesem Fall sind keine Zusatzprüfungen erforderlich.
Sprachkenntnisse
Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (GER) nachweisen.
Bei Bedarf sind außerdem Englischkenntnisse auf Niveau B2 (GER) nachzuweisen. Für österreichische und deutsche Bewerber*innen gilt Englisch in der Regel im Rahmen der Reifeprüfung als nachgewiesen.
Infektionsschutz-Anforderungen (für Praktika im klinischen Bereich)
Gemäß Empfehlung des Obersten Sanitätsrates ist in den Salzburger Landeskliniken (und häufig auch in anderen österreichischen Krankenhäusern) für klinisch tätige Personen der Nachweis folgender Immunitäten erforderlich, das gilt auch für Praktikant*innen:
Masern–Mumps–Röteln–Varizellen (MMRV)
- 2 vollständige Impfungen (im Impfpass nachgewiesen) oder
- positiver Antikörpernachweis gegen diese Erkrankungen
Hepatitis B
- Bei vorhandener Grundimmunisierung (3 Impfungen: 0 – 1 – 6/12) oder ggf. Auffrischungen ist ein aktueller Hepatitis-B-Antikörper-Titer erforderlich.
- Wenn noch keine vollständige Grundimmunisierung vorliegt, müssen mindestens 2 Impfungen innerhalb der letzten 6 Monate nachgewiesen werden (Titer erst nach kompletter Grundimmunisierung notwendig).
Wichtig: Fehlende vorgeschriebene Immunitäten können dazu führen, dass Praktikumsstellen eine Aufnahme ablehnen. Das kann die Studiendauer deutlich verlängern und im Extremfall den Abschluss gefährden, wenn Praktika nicht absolviert werden können.
Erste-Hilfe-Kurs
Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden nachzuweisen, der zu Studienbeginn nicht älter als 12 Monate sein darf. Alternativ gilt der Nachweis der Berechtigung zur Tätigkeit als Rettungssanitäter (diese muss aufrecht sein).
Fehlt der Nachweis zu Studienbeginn, können die erforderlichen Kompetenzen durch einen kostenlos am Studiengang angebotenen Kurs bis Ende des 1. Semesters nachgeholt werden.
Tipp für Um-/Quereinsteiger*innen:
Das FH-Studium Gesundheits- & Krankenpflege ist in die PGS-Stiftung (Salzburger Arbeitsstiftung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe) aufgenommen. Dadurch werden Personen, die sich beruflich neu orientieren und in die Pflege einsteigen möchten, unterstützt und finanziell gefördert. Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://pgs-salzburg.at/